Planen Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem intern einzurichten? Dann sind Sie in diesem Online-Sprint genau richtig. Ab Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben bei gleichzeitigem Schutz der Hinweisgebenden Personen. In dem Kurs bekommen Sie eine Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz sowie Einblicke in die erfolgreiche Implementierung einer Meldestelle und die praktische Umsetzung von Hinweisen anhand konkreter Fälle. Das Seminar umfasst drei Termine à 60 Minuten. Es erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz und dient somit als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle. Kernthemen: Modul 1: Gesetzlicher Rahmen & Rechtspflichten aus dem HinschG (60 Minuten) • Begrüßung & Vorstellung der Module• Übersicht über das Hinweisgeberschutzgesetz• Rechtliche Pflichten gemäß dem Gesetz• Organisatorische Herausforderungen• Praktische Implementierung der Meldestelle Modul 2: Hinweisgebersystem im Compliance Management (60 Minuten) • Wiederholung und Zusammenfassung des ersten Moduls• Hinweisgebersystem als Teil des Compliance Management Systems• Hinweisgebersystem: aus der Pflicht eine Kür machen / Hürden für Hinweisgebende Senken• Beispiele für erfolgreiche Implementierung• Fragen und Diskussion Modul 3: Praktisches Hinweisgebermanagement (60 Minuten) • Praktische Umsetzung eines Hinweises anhand konkreter Fälle: Vom Eingang eines Hinweises über die Bearbeitung bis zum Abschluss
Zielgruppe: (m/w/d) Mitarbeitende, die in ihren Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten und betreuen, unabhängig von vorhandenen Vorerfahrungen, sowie Führungskräfte, Compliance- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche und Interne Revision, um eine ganzheitliche Sensibilisierung und erfolgreiche Implementierung sicherzustellen
Planen Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem intern einzurichten? Dann sind Sie in diesem Online-Sprint genau richtig. Ab Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben bei gleichzeitigem Schutz der Hinweisgebenden Personen. Kernthemen: Modul 1: Gesetzlicher Rahmen & Rechtspflichten aus dem HinschG (60 Minuten) • Begrüßung & Vorstellung der Module• Übersicht über das Hinweisgeberschutzgesetz• Rechtliche Pflichten gemäß dem Gesetz• Organisatorische Herausforderungen• Praktische Implementierung der Meldestelle Modul 2: Hinweisgebersystem im Compliance Management (60 Minuten) • Wiederholung und Zusammenfassung des ersten Moduls• Hinweisgebersystem als Teil des Compliance Management Systems• Hinweisgebersystem: aus der Pflicht eine Kür machen / Hürden für Hinweisgebende Senken• Beispiele für erfolgreiche Implementierung• Fragen und Diskussion Modul 3: Praktisches Hinweisgebermanagement (60 Minuten) • Praktische Umsetzung eines Hinweises anhand konkreter Fälle: Vom Eingang eines Hinweises über die Bearbeitung bis zum Abschluss
Beginn: Di, 13.05.2025, 09:00
Ende: Di, 20.05.2025, 11:00
Online-Lehrgang
Erika Breil Tel: 02931 878-221 breil@arnsberg.ihk.de
290,00 €
Ich möchte regelmäßig über Ihre Angebote informiert werden. Bitte schicken Sie mir Ihren Newsletter.