Der Fach- und Arbeitskräftemangel führt dazu, dass neuerdings die betriebliche Altersversorgung eine größere Bedeutung erhält. In vielen Personalanzeigen wird die bAV als Zusatzleistung angeboten, was früher kaum der Fall war.Dass beispielsweise Pensionszusagen in den letzten Jahren plötzlich Probleme machen können, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.Über die arbeitsrechtlichen Risiken, die auch bei der normalen bAV durch Entgeltumwandlung, bei Versorgungsordnungen, bei Gruppenverträgen und bei der üblichen laufenden Betreuung dieser Verträge bestehen, sind viele Personalabteilungen nicht informiert.Die betriebliche Altersversorgung ist kein einfacher Benefit wie ein Jobbike oder eine Tankkarte. Es gelten ausführliche Arbeitnehmerschutzvorschriften. Viele arbeitsrechtliche Vorgaben werden übersehen, da die Folgen in der Regel nicht sofort erkennbar sind. Die Verjährungsfrist in der bAV beträgt aber 30 Jahre. Und die finanziellen Folgen bei langfristig unentdeckten Mängeln können teuer werden.Sofern Sie mehrere Entgeltumwandlungen durchführen und normalerweise keine arbeitsrechtliche Kontrolle dieser Vorgänge vornehmen, bietet Ihnen dieses Seminar einen guten Blick „hinter“ die Kulissen der betrieblichen Altersversorgung. Kernthemen: Arbeits-und steuerrechtliche Risiken | Zuschuss- und Informationspflichten für Arbeitgeber
Zielgruppe (m/w/d): Personalverantwortliche , Lohnbuchhalter, Geschäftsführer, Steuerberater, Rechtsanwälte
Der Fach- und Arbeitskräftemangel führt dazu, dass neuerdings die betriebliche Altersversorgung eine größere Bedeutung erhält. Dieses Seminar bietet einen guten Blick „hinter“ die Kulissen der betrieblichen Altersversorgung. Kernthemen: Arbeits-und steuerrechtliche Risiken | Zuschuss- und Informationspflichten für Arbeitgeber
Beginn: Do, 13.03.2025, 13:00
Ende: Do, 13.03.2025, 17:00
Online-Lehrgang
Christiane Günnewig Tel: 02941 9747-541 guennewig@arnsberg.ihk.de
195,00 €
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